Sonntag, 26. August 2007

Nr. 1 Kaiser Karl V

Sogar Ländereien in Übersee besitzt Kaiser Karl V. und ist damit Herrscher über ein Reich, in dem die Sonne nie untergeht. Doch es gibt noch mehr Errungenschaften, die ihn bis heute nicht vergessen machen: Er stellte 1532 in der Constitutio Criminalis Caroliona erstmalig eine reichseinheitliche Hailsgerichtsordnung auf, das als erstes deutsches Strafgesetzbuch gilt.

Wie viele andere ehrwürdige Gäste der Stadt nächtigte Kaiser Karl V. mehrfach im Gasthof "Zum Goldenen Kreuz" am Haidplatz 7. Zwischen 1532 und 1541 soll er das Gebäude des Öfteren als Hoflager genutzt haben. Seine heutige Gestalt mit einer einheitlichen Front erhielt das Haus 1862.

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Erstellt um 00:36 Uhr.